Erkrankungen des Sprunggelenks

Die Sprunggelenksgabel, die sich aus Schienbein, Wadenbein und Sprungbein zusammensetzt, ist in der täglichen Praxis ein häufig angesprochenes Gebiet für Beschwerden.

Neben Unfällen sind Verschleißerscheinungen (Arthrose), Durchblutungs­störungen oder entzündliche Ver­ände­rungen der Weich­teil­strukturen (Nerven, Sehnen, Muskeln) häufig Ursache von Störungen in der Funktion des Sprung­gelenks.

Aufzuführen sind hier:

  • Verletzungen des Kapsel-Band-Apparates
    (die fibulare Bandläsion)
  • posttraumatische Instabilitäten des Sprunggelenkes (ständiges Umknicken)
  • Verletzungen des Knorpelüberzugs
    (osteochondrale Läsionen)
  • Knorpel-Knochen-Nekrosen
    (Osteochondrosis Dissecans)
  • Enpass-Syndrome
  • Arthrosen des oberen und unteren Sprunggelenkes (posttraumatisch, habituell)
  • Frakturen
Behandlung

Nach gestellter Diagnose leitet ihr behandelnder Arzt die entsprechende Therapie ein.

Häufig ist eine konservative Therapie zielführend. Neben einer gezielten Physiotherapie können auch entsprechend angefertigte Schuhzurichtungen für eine Linderung der Beschwerden sorgen.

Verspricht ein konservatives Vorgehen keinen Erfolg, führen wir operative Verfahren zur Behandlung der Erkrankung durch.

  • Arthroskopische und offene Operationen des oberen Sprunggelenkes
  • Rekonstruktion von Bandverletzungen bei chronischer Instabilität
  • Wiederherstellung von der Gelenkfläche und Refixation von Knorpel-Knochen-Läsionen
  • Behandlung von Arthrosen, falls nötig auch Versteifungsoperationen (Arthrodesen)
Erkrankungen des Mittel- und Vorfußes

Die Fehlstellung der Großzehe in Richtung der Fuß­außenseite, verbunden mit einer schmerz­haften Druckstelle über dem Groß­zehen­grund­gelenk (Groß­zehen­ballen) auf der Innenseite des Fußes bezeichnet man als Hallux valgus.

Die häufigsten Ursachen für diese häufig schmerzhafte Störung sind:

  • Spreizfuß (Verbreiterung des Vorfußes)
  • familiäre Veranlagung
  • Schwächen des Bindegewebes
  • Rheuma
  • Schuhe mit hohen Absätzen

Die benachbarten Zehen werden durch die nach außen abweichende Großzehe (Hallux valgus) verdrängt und nach oben oder unten weggedrückt. Folgeprobleme sind dann Fehlstellung der übrigen Zehen, an denen sich schmerzhafte Hühneraugen bilden können.

Auch in den Zwischen­zehen­räumen kommt es hierdurch häufig zu Weich­teil­problemen und Druck­stellen. Durch Scheuern des hervorstehenden Großzehenballens im Schuh entwickelt sich auch hier eine schmerzhafte Schleim­beutel­entzündung.

Durch die Fehlstellung der Groß­zehe sind meist erhebliche Beschwerden die Folge. Nicht nur die eingeschränkte Belastbarkeit sind im Alltag sehr störend, in fort­geschrittenem Stadium ist auch das Tragen von handels­üblichen Konfektions­schuhen nicht mehr möglich. Weiterhin kommt es durch die Fehl­stellung der Zehen aufgrund der Fehl­belastung zu einem Gelenk­verschleiß – insbesondere im Groß­zehen­grund­gelenk – mit weiteren Folgeproblemen.

Durch eine entsprechende Einlagen­versorgung kann dieser Prozess im frühen Stadium aufgehalten werden, rückgängig machen kann eine nicht operative Behandlung die Störung nicht. Neben der Erhebung der Kranken­geschichte ist die körperliche Untersuchung und bildgebende Diagnostik (Röntgen, ggf. CT) erforderlich, um die im Einzelfall festzulegende, ideale Therapie vorzuschlagen.

Behandlung

Ist ein bestimmtes Ausmaß der Fehlstellung überschritten, verspricht die nicht-operative Behandlung keinen Erfolg mehr. Den optimalen Operationszeitpunkt wird ihr behandelnder Arzt mit ihnen gemeinsam festlegen.


Aus über 150 Operationsmethoden haben sich die folgenden Verfahren bewährt und international durchgesetzt:

  • Chevron-Osteotomie
  • Scarf-Osteotomie
  • Akin-Osteotomie
  • OP nach Weil
  • Basisnahe Umstellungs-OP am 1. Mittelfußknochen
  • Arthrodese im Tarsometatarsal-Gelenk 1
    (Lapidus-Arthrodese)
  • Sehnen-Verlängerungen und korrigierende Weichteileingriffe

Die Nachbehandlung erfolgt in einem speziellen Verbandsschuh, nach ca. 6 - 8 Wochen ist mit einer vollständigen Ausheilung der korrigierten Knochen zu rechnen.

Eine Entfernung des eingebrachten Implantatmaterials ist nicht zwingend erforderlich.